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Sozialgenossenschaften 2.0

Neue Bedürfnisse, neue Herausforderungen, neue Chancen

Coopbund hat am 18. Dezember 2016 den Auftrag zur Studie "SOZIALGENOSSENSCHAFTEN 2.0: Neue Bedürfnisse, neue Herausforderungen, neue Chancen" der Genossenschaft für soziale Innovation und Forschung SOPHIA erteilt, auf den Tag genau ein Viertel Jahrhundert nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 381/1991.

Dieses Genossenschaftsmodell hat anfangs eine beachtliche unternehmerische und soziale Innovation verkörpert und sich im Laufe der Jahre eine wichtige Rolle erarbeitet. Sozialgenossenschaften sind heute unverzichtbare Leistungsträger im Sozial- und Gesundheitsbereich und von der Arbeitseingliederung benachteiligter Personen gar nicht mehr wegzudenken.

Obwohl sie seit fünfundzwanzig Jahren erfolgreich tätig sind, mehren sich in letzter Zeit Forderungen nach einer Anpassung des rechtlichen Rahmens und des unternehmerischen Konzepts, nicht zuletzt, seit demographische Veränderungen verzeichnet werden und neue soziale Bedürfnisse aufgekommen sind.

Die Studie zu einer möglichen verjüngten Generation von "Sozialgenossenschaften 2.0" stammt von einem Team von SOPHIA-Mitgliedern und ist weder ein historischer Tätigkeitsbericht noch eine Sammlung statistischer Daten oder ein Jubiläumsband. Im Laufe der Arbeiten ist auch die anfängliche Absicht fallengelassen worden, eine Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Südtirol vorzunehmen, um den Nutzen für die Allgemeinheit und die Ersparnisse für die öffentliche Hand zu bemessen, wie dies bereits in anderen Provinzen und Regionen Italiens erfolgt ist.

Vielmehr will diese Studie, dem vorrangigen Auftrag von Coopbund folgend, Entwicklungs- und Diversifikationspotenziale der Sozialgenossenschaften aufzeigen, die sie in den nächsten fünfundzwanzig Jahren verwirklichen könnten. Denn gerade in der jüngsten Vergangenheit sind Gesetze abgeändert oder neu erlassen worden, die z. B. eine neuartige Unterstützung von Personen mit schwerer Beeinträchtigung ohne Familienbeistand vorsehen, die Bestimmungen für Sozialunternehmen novellieren oder den Dritten Sektor reformieren, während andere Gesetzesvorschläge auf der Zielgeraden sind oder ihren parlamentarischen Instanzenweg erst begonnen haben.

Auch auf regionaler Ebene hat der Gesetzgeber den normativen Rahmen mit der Abschaffung der Unterscheidung zwischen Sozialgenossenschaften vom Typ A und vom Typ B8 verändert. Und schließlich ist in Südtirol erst kürzlich eine Gesetzesinitiative für die "soziale Landwirtschaft" gestartet worden, um einen bisher wenig beachteten Bereich zu erschließen, der ein hohes Potenzial für soziales Engagement aufweist.

Ohne die Schlussfolgerungen der Studie vorwegzunehmen, kann man bereits an dieser Stelle die Überzeugung zahlreicher Fachleute bestätigen, dass Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell der Sozialgenossenschaften ebenso wie einzelne Gesetzesbestimmungen eine Erneuerung erfordern, damit auch in den nächsten fünfundzwanzig Jahren das soziale Genossenschaftswesen seine erfolgreiche Entwicklung fortsetzen kann.